Die Energieeinsparverordnung (EnEV2014)

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Energieeinsparverordnung (EnEV2014)

Ganz allgemein.

Seit dem 1. Mai 2014 gilt in Deutschland die neue Energiesparverordnung (EnEV). Auf dem Weg zur Klimaneutralität hat die Bundesregierung die Anforderung an die Energieeffizienz von Gebäuden stark verschärft, Unternehmen oder Privatpersonen, die ihre Immobilie nicht an die Vorschriften der EnEV 2014 anpassen, müssen Strafe zahlen. Die EnEV 2014 soll ein erster Schritt zum geplanten EU-Niedrigstenergiegebäudestandard 2021 sein.


Neubauten.

Der zulässige Wert für Energieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) aller ab dem 1. Januar 2016 neu gebauten Wohn- und Nichtwohngebauten, wurde um 25 Prozent gesenkt.

Ist für den Neubau eine Kühlanlage vorgesehen, müssen außerdem Maßnahmen zur Wärmedämmung getroffen werden. Der zulässige Wärmedurchgangskoeffizient wurde um 20 Prozent gesenkt.


Altbauten.

Alle vor 1985 eingebauten Öl- und Gasheizkessel müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden.

Jede nach 1985 eingebaute Heizungsanlage muss nach spätestens 30 Jahren ersetzt werden. Hiervon ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die bis zum 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung des Hauses selbst genutzt haben. Im Falle eines Eigentümerwechsels, muss die Heizungsanlage innerhalb von zwei Jahren durch den neuen Eigentümer ersetzt werden.

 

Die Decken des Obergeschosses eines Gebäudes, die den Mindestwärmeschutz nicht erfüllen, müssen bis spätestens 2015 gedämmt werden. Dies gilt auch für Decken beheizter Räume, die unter einem nicht beheizten Dachgeschoss liegen, nicht allerdings, wenn das darüberliegende Dach gedämmt ist und den Mindestwärmeschutz erfüllt. Auszunehmen sind auch hier jene Hausbesitzer, die bis zum 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung ihres Hauses selbst genutzt haben.


Energieausweis.

Bewerber von Immobilien sind dazu angehalten, Interessenten detaillierte Auskünfte über die Energiewerte der Immobilie zu geben, der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Im Falle eines Vertragsabschlusses, muss der Ausweis an den Käufer oder Mieter übergeben werden.


Energie­effizienzklassen.

Der Energieausweis nach EnEV 2014 weist jedem Gebäude eine Energie­effizienzklasse zu. A+ stellt den niedrigsten Energiebedarf und damit den besten Werte dar. Die Klasse H zeichnet Gebäude mit einem überdurchschnittlich hohen Energiebedarf aus.


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